Dubioses Coaching: Wie du Scams erkennst

Schnell und easy viel Geld verdienen – klingt sehr verlockend, oder? Allerdings solltest du bei solchen Versprechungen immer vorsichtig sein: Wir zeigen dir, was sich hinter dubiosen Coaching-Angeboten verbirgt und wie du dich vor Abzocke schützt. Oh nein, du steckst bereits in einem betrügerischen Coaching-Vertrag und weißt nicht, wie du dich davon lösen kannst? Lies unbedingt weiter!

Was bedeutet Coaching?

Coaching begleitet dich bei der Entwicklung eigener Lösungen für persönliche Anliegen. Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese auch nicht ersetzen. Zumal „Coach“ keine geschützte Berufsbezeichnung ist – jede und jeder darf sich so nennen, unabhängig von der Qualifikation. Umso wichtiger ist es, dass du ganz genau hinschaust.

Wie erkennst du, ob ein Coaching-Angebot serös ist?

  • Qualifikation & Referenzen: Coach:innen sollten eine solide Ausbildung haben und idealerweise glaubwürdige Referenzen vorweisen können.
  • Arbeitsweise & Vertrag: Ziel, Methodik, Dauer, Kosten und Vereinbarungen (z. B. bei ausleibendem Erfolg) werden schriftlich fixiert.
  • Vorgespräch & Sympathie: Ein kostenloses Kennenlernen bzw. Vorgespräch sollte möglich sein, damit beide Seiten spüren können, ob eine Zusammenarbeit passt.

Wie kannst du ein unseriöses Coaching erkennen?

„Bau dir dein zweites Standbein auf und erhalte eine wöchentliche Auszahlung!“ „Werde selbst Coach!“ Klingt gut? Aber Achtung: Solche Köder sprechen dafür, dass das Angebot mehr eine Verkaufsstrategie als ein echtes Coaching ist.

Auch sehr vage oder fehlende Leistungsbeschreibungen im Vertrag sind Warnsignale.  Die Alarmglocken sollten jedoch vor allem dann schrillen, wenn Zeitdruck geschaffen wird durch Aussagen wie „nur heute“, „nur 100 Plätze“, und du dadurch keinerlei Bedenkzeit hast. Auch ein No-Go: Wenn du aufgefordert wirst, den Vertrag als Unternehmer:in zu unterschreiben, damit das Widerrufsrecht entfällt.

Hier findest du nochmal alles genauer erklärt.

Steckst du bereits in einem dubiosen Coaching Vertrag?

Viele Verbraucher:innen berichten, dass ihnen nach einem Infogespräch am Telefon oder per Video gesagt wird, dass bereits ein verbindlicher Vertrag bestehe. Solche Gespräche können als „Bewerbung“ getarnt werden, sodass man sich unter Druck verpflichtet, einen Vertrag zu unterschreiben.

Achtung: Wenn sich Vertragspartner nicht auf wesentliche Punkte wie Preis und Leistung geeinigt haben, gilt ein Vertrag oft gar nicht als geschlossen. Der Anbieter muss das Gegenteil beweisen.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich aus einem solchen Vertrag zu lösen?

  • Widerruf: Bei Verträgen, die online zustande kommen, gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht – wenn auf dieses Recht nicht verzichtet wurde, indem der Vertrag als „Unternehmer“ unterzeichnet wurde.
  • Kündigung: Da viele Coaching-Verträge keine Kündigungsregelungen enthalten, greifen die allgemeinen Kündigungsfristen. Achtung: Es kann eine Vertragsstrafe fällig werden.
  • Möglichkeit durch das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG): Manche Online-Coachings können als „Fernunterricht“ im Sinne des Gesetzes eingestuft werden. Wenn der Anbieter keine staatliche Zulassung hat, ist der Vertrag grundsätzlich unwirksam.
  • Anfechtung wegen Täuschung: Dies ist möglich bei der Werbung mit irreführenden Erfolgsversprechen. Auch sittenwidrige Verträge sind denkbar: Wenn der verlangte Preis weit über dem Marktwert liegt, kann das ein Grund zum Rücktritt sein.

Hier findest du nochmal alles genauer erklärt.

Wichtig: Die Verbraucherzentralen können dich bei Schwierigkeiten beraten. Allerdings geht das nur, wenn du dich als Verbraucher:in an uns wendest. Bist du Unternehmer und hast du das Coaching im Zusammenhang mit einer bestehenden oder geplanten selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen, solltest du dich direkt an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden.

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