Wer kennt das nicht: Du kaufst dir ein neues Smartphone, eine Soundbar oder einen Gaming-Controller – und ein paar Monate lang hast du richtig Spaß damit. Dann plötzlich: Game over! Dein Gerät ist defekt. Du denkst dir: Kein Problem – ich habe doch Garantie darauf! Du erkundigst dich und hörst auch immer wieder das Wort Gewährleistung. Ja, was denn nun?
Bei Gewährleistung und Garantie handelt es sich um zwei verschiedene Rechtsbegriffe, die oft durcheinandergebracht werden. Sie machen aber einen wichtigen Unterschied aus, wenn dein Gerät nach dem Kauf kaputt geht und du es repariert oder ausgetauscht haben möchtest.
Gewährleistung – dein gutes Recht!
Die Gewährleistung ist vom Gesetz vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass Händler für Mängel an der Ware aufkommen, die schon beim Kauf vorlagen. Egal, ob du das Problem sofort bemerkst oder erst nach einigen Monaten: Tritt innerhalb der ersten 12 Monate ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass der Defekt schon beim Kauf bestand. Das heißt, du musst erst einmal nichts beweisen. Ist der Kauf beispielsweise bereits 15 Monate her, muss du eventuell nachweisen, dass die Ware von Anfang an fehlerbehaftet war.
Das Gewährleistungsrecht gilt in der Regel 2 Jahre. Bei gebrauchten Produkten ist es manchmal reduziert auf 1 Jahr. Dein Ansprechpartner ist immer der Händler, bei dem du die Ware gekauft hast. Es ist nicht der Hersteller der Ware, auch wenn dir das im Geschäft oder online möglicherweise gesagt wird.
Deine konkreten Gewährleistungsrechte im Überblick:
∙ Stufe 1: Reparatur oder Ersatz der defekten Ware (Umtausch) – in der Regel kannst du wählen
∙ Stufe 2: Wenn nichts funktioniert, kannst du dein Geld zurückverlangen oder den Kaufpreis mindern
Garantie – ein Add-on
Die Garantie ist etwas Freiwilliges. Sie wird meist vom Händler oder Hersteller zusätzlich angeboten und kann unterschiedlich lange gelten. Aber Achtung: Du verlierst dadurch nicht dein gesetzliches Gewährleistungsrecht.
Eine Garantie kann beispielsweise drei Jahre betragen und nur bestimmte Schäden abdecken, wie etwa Materialfehler. Aber Vorsicht: Die Bedingungen legt der Anbieter selbst fest. Das bedeutet: Was du eigentlich durch das Gewährleistungsrecht repariert bekommen würdest, ist durch eine Garantie womöglich nicht abgedeckt. Andererseits kann eine Garantie für bestimmte Schäden auch weiter gehen als das Gewährleistungsrecht. Zudem kann sie über 2 Jahre hinaus gelten. Es kommt also auf die genauen Bedingungen der Garantie an. Hier solltest du auf das Kleingedruckte achten!
Fazit:
Wenn du etwas im Geschäft oder im Online-Shop kaufst, bist du durch das Gewährleistungsrecht automatisch geschützt. Eine Garantie ist nett, kann aber Regeln und Einschränkungen unterliegen. Jetzt kennst du den Unterschied und bist gerüstet, wenn wieder einmal etwas kaputt geht. Das wird hoffentlich nicht so schnell sein…
Weitere Infos erhältst du auch in unserem interaktiven Online-Tool Umtausch-Check.
